Garantie- und Gewährleistungslabel ab 2026: Das müssen Online-Händler jetzt beachten

Ab dem 27. September 2026 gelten für Händler neue Informationspflichten zu Gewährleistung und bestimmten Herstellergarantien.

Verbraucher sollen künftig leichter erkennen können, welche Rechte ihnen ohnehin gesetzlich zustehen und wann ein Hersteller darüber hinaus eine besondere Haltbarkeitsgarantie anbietet.

Dafür führt die EU zwei einheitliche Kennzeichnungen ein:

  • eine harmonisierte Mitteilung über das gesetzliche Gewährleistungsrecht
  • und eine harmonisierte Kennzeichnung für bestimmte gewerbliche Haltbarkeitsgarantien

Für Online-Händler klingt das zunächst nach zwei zusätzlichen Grafiken im Shop. In der Praxis steckt jedoch mehr dahinter: Shop-Templates müssen angepasst, Produktinformationen strukturiert und Garantiedaten den richtigen Produkten zugeordnet werden.

Gerade bei größeren Sortimenten sollten Händler deshalb nicht bis September warten.

Die Grundlage bilden die EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825 und die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960, in der das konkrete Design der neuen Kennzeichnungen festgelegt wurde. Die Vorgaben sind ab dem 27. September 2026 anzuwenden.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Die neuen Informationspflichten gelten ab 27. September 2026.
  • Sie betreffen vor allem den Verkauf von Waren an Verbraucher.
  • Das Gewährleistungslabel erinnert an die bestehenden gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
  • Das Garantielabel wird nur bei bestimmten freiwilligen Herstellergarantien benötigt.
  • Eine Herstellergarantie muss dafür unter anderem länger als zwei Jahre, kostenlos und auf die gesamte Ware bezogen sein.
  • Online müssen die Kennzeichnungen farbig dargestellt werden.
  • Das EU-Design kann nicht einfach an das eigene Corporate Design angepasst werden.
  • Bei Online-Shops müssen Garantieinformationen dem jeweiligen Produkt eindeutig zugeordnet werden.
  • Händler müssen nicht selbst sämtliche Herstellerseiten nach Garantien durchsuchen.
  • Produktdaten und Shop-Systeme sollten frühzeitig auf die neuen Anforderungen vorbereitet werden.

Was ändert sich ab September 2026?

Die neuen Labels schaffen keine komplett neuen Gewährleistungsrechte.

Verbraucher besitzen diese Rechte bereits heute.

Neu ist vor allem, dass Händler sie künftig deutlich sichtbarer und EU-weit einheitlich kommunizieren müssen.

Hintergrund ist unter anderem, dass die Begriffe Gewährleistung und Garantie im Alltag häufig miteinander verwechselt werden.

Dabei handelt es sich um zwei unterschiedliche Dinge.

Die EmpCo-Richtlinie verpflichtet Händler deshalb dazu, Verbraucher hervorgehoben über das gesetzliche Gewährleistungsrecht zu informieren. Wenn zusätzlich eine bestimmte längerfristige Herstellergarantie besteht, kommt eine zweite Kennzeichnung hinzu.

Warum führt die EU neue Labels ein?

Die Kennzeichnungen sollen vor allem drei Dinge erreichen:

  • Verbraucherrechte verständlicher darstellen,
  • Gewährleistung und freiwillige Garantie klarer voneinander trennen,
  • langlebigere Produkte für Kunden leichter erkennbar machen.

Eine besonders lange Herstellergarantie kann schließlich ein Hinweis darauf sein, dass ein Hersteller selbst Vertrauen in die Haltbarkeit seines Produkts hat.

Gibt es dafür ein festes Design?

Ja.

Die EU-Kommission hat das konkrete Aussehen der beiden Kennzeichnungen in der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 festgelegt.

Das bedeutet: Händler können nicht einfach ein eigenes Icon mit „2 Jahre Gewährleistung“ oder „5 Jahre Garantie“ gestalten und dieses anstelle der offiziellen Kennzeichnung verwenden.

Beim Gewährleistungshinweis dürfen die vorgegebenen Elemente überhaupt nicht verändert werden. Beim Garantielabel dürfen lediglich bestimmte produktspezifische Angaben wie Garantiedauer, Herstellername und Modellkennung angepasst werden.

Gewährleistung und Garantie: Was ist der Unterschied?

Bevor wir uns die Labels anschauen, lohnt sich eine kurze Erklärung.

Denn genau hier entsteht häufig Verwirrung.

Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben

Die Gewährleistung – rechtlich häufig als gesetzliche Mängelhaftung bezeichnet – betrifft die Verantwortung des Verkäufers dafür, dass die verkaufte Ware den gesetzlichen und vertraglich vereinbarten Anforderungen entspricht.

Bei Verbrauchsgüterkäufen beträgt die gesetzliche Mindestdauer grundsätzlich zwei Jahre.

Der Kunde erhält diese Rechte unabhängig davon, ob ein Hersteller zusätzlich eine Garantie anbietet. Die neuen EU-Vorgaben verlangen deshalb künftig einen hervorgehobenen Hinweis auf das Bestehen und die wesentlichen Elemente dieses gesetzlichen Gewährleistungsrechts.

Garantie ist eine zusätzliche freiwillige Zusage

Eine Garantie geht darüber hinaus.

Ein Hersteller, Verkäufer oder anderer Garantiegeber kann freiwillig zusätzliche Leistungen versprechen.

Zum Beispiel:

„Wir garantieren, dass dieses Gerät fünf Jahre lang seine vorgesehenen Funktionen erfüllt.“

Welche Rechte genau aus einer Garantie entstehen, richtet sich nach den jeweiligen Garantiebedingungen.

Wichtig ist deshalb:

Eine Garantie ersetzt die gesetzliche Gewährleistung nicht.

Ein einfaches Beispiel

Sie kaufen einen neuen Laptop.

Nach kurzer Zeit zeigt sich, dass ein bereits bei Übergabe angelegter Mangel besteht.

Dann können gesetzliche Gewährleistungsrechte gegenüber dem Verkäufer relevant sein.

Verspricht der Hersteller zusätzlich eine fünfjährige Haltbarkeitsgarantie für das gesamte Gerät, kann daneben auch die Herstellergarantie greifen.

Was ist das neue Gewährleistungslabel?

Streng genommen heißt es nicht „Gewährleistungslabel“, sondern:

harmonisierte Mitteilung über das gesetzliche Gewährleistungsrecht.

Für Verbraucher und Shopbetreiber ist „Gewährleistungslabel“ aber deutlich verständlicher.

Die Kennzeichnung soll Kunden daran erinnern, dass für Waren ein gesetzliches Gewährleistungsrecht besteht und dass dessen Mindestdauer nach EU-Recht grundsätzlich zwei Jahre beträgt.

Wer muss den Gewährleistungshinweis verwenden?

Betroffen sind insbesondere Händler, die Waren an Verbraucher verkaufen.

Das umfasst beispielsweise:

  • klassische Online-Shops,
  • stationäre Händler,
  • Händler mit eigenem Webshop,
  • weitere Fernabsatzangebote.

Reine B2B-Verträge fallen nicht unter diese verbraucherschützende Informationspflicht. Auch die IHK München weist darauf hin, dass die neue Kennzeichnung beim B2C-Verkauf von beweglichen körperlichen Waren relevant wird.

Brauche ich das Label auch ohne Herstellergarantie?

Ja.

Das ist ein wichtiger Unterschied zwischen den beiden Kennzeichnungen.

Das Gewährleistungslabel informiert über ein gesetzliches Recht.

Es hängt deshalb nicht davon ab, ob der Hersteller freiwillig drei, fünf oder zehn Jahre Garantie anbietet.

Ein Produkt kann also das Gewährleistungslabel benötigen, obwohl überhaupt keine zusätzliche Herstellergarantie besteht.

Wie muss das Label online aussehen?

Bei Verträgen, die über eine Online-Benutzeroberfläche geschlossen werden, muss die harmonisierte Gewährleistungsmitteilung in Farbe dargestellt werden.

Eine feste Mindestgröße nennt die Durchführungsverordnung für Online-Oberflächen nicht. Die Information muss aber weiterhin klar und verständlich dargestellt werden.

Der integrierte QR-Code führt Verbraucher zu weiterführenden Informationen über ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

Was ist das neue Garantielabel?

Beim zweiten Label wird es spezieller.

Das sogenannte GARAN-Label gilt nicht bei jeder Garantie.

Es betrifft eine bestimmte gewerbliche Haltbarkeitsgarantie des Herstellers.

Wann ist das Garantielabel erforderlich?

Die spezielle Kennzeichnung wird relevant, wenn der Hersteller:

  • eine Haltbarkeitsgarantie anbietet,
  • diese länger als zwei Jahre dauert,
  • sie ohne zusätzliche Kosten angeboten wird,
  • sie die gesamte Ware umfasst
  • und der Hersteller diese Information dem Händler zur Verfügung stellt.

Erst wenn diese Voraussetzungen zusammenkommen, greift die spezielle Informationspflicht für das harmonisierte Garantielabel.

Beispiel: fünf Jahre Herstellergarantie

Ein Hersteller verkauft eine Kaffeemaschine und garantiert kostenlos für fünf Jahre die Haltbarkeit des gesamten Geräts.

Der Händler erhält die entsprechenden Garantieinformationen vom Hersteller.

Dann ist das genau der typische Fall, für den das neue Garantielabel geschaffen wurde.

Was steht auf dem GARAN-Label?

Das harmonisierte Label enthält unter anderem:

  • den Titel „GARAN“,
  • die Garantiedauer in Jahren,
  • ein Kalendersymbol,
  • den Hersteller beziehungsweise die Marke,
  • die Modellkennung,
  • einen Hinweis auf das daneben bestehende gesetzliche Gewährleistungsrecht,
  • einen QR-Code zu weiterführenden Informationen.

Die Felder für Dauer, Hersteller und Modell werden produktspezifisch ausgefüllt. Die übrigen Gestaltungselemente dürfen nicht frei verändert werden.

Wann braucht ein Produkt kein Garantielabel?

Das ist für Händler mindestens genauso wichtig wie die Frage, wann das Label eingesetzt werden muss.

Die Garantie beträgt genau zwei Jahre

Eine Herstellergarantie von zwei Jahren oder weniger löst die spezielle GARAN-Kennzeichnung nicht aus.

Die Richtlinie verlangt ausdrücklich eine Dauer von mehr als zwei Jahren.

Die Garantie gilt nur für einen Teil des Produkts

Beispiel:

Ein E-Bike besitzt fünf Jahre Garantie auf den Rahmen, aber nicht auf Motor, Akku oder andere Komponenten.

Dann umfasst die Garantie nicht die gesamte Ware.

Die spezielle Labelpflicht greift nach den EU-Vorgaben nur bei einer Haltbarkeitsgarantie für das gesamte Produkt.

Die Garantieverlängerung kostet extra

Ein Shop bietet beim Checkout gegen 49 Euro eine zusätzliche dreijährige Garantieverlängerung an.

Auch das ist nicht derselbe Fall.

Das GARAN-Label ist für eine Haltbarkeitsgarantie vorgesehen, die der Hersteller dem Verbraucher ohne zusätzliche Kosten gewährt.

Es handelt sich um eine andere Art von Garantie

Nicht jede Werbeaussage mit dem Wort „Garantie“ ist eine Haltbarkeitsgarantie.

Zum Beispiel:

  • Geld-zurück-Garantie,
  • Bestpreisgarantie,
  • Zufriedenheitsgarantie.

Solche Versprechen werden durch das neue GARAN-Label nicht automatisch erfasst.

Muss der Händler selbst nach Herstellergarantien suchen?

Nein.

Das ist für große Online-Shops eine wichtige Entlastung.

Die EmpCo-Richtlinie stellt ausdrücklich klar, dass Händler nicht verpflichtet sein sollen, selbst aktiv nach solchen Informationen zu suchen – beispielsweise indem sie jede Herstellerwebsite auf versteckte Garantiebedingungen überprüfen.

Die spezielle Informationspflicht greift, wenn der Hersteller die entsprechende Information über seine Haltbarkeitsgarantie dem Händler zur Verfügung stellt.

Das bedeutet allerdings nicht, dass Händler eingehende Informationen ignorieren können.

Gerade deshalb sollten Händler ihre Produktdatenprozesse überprüfen.

Welche Daten sollten zukünftig strukturiert verfügbar sein?

Bei größeren Sortimenten können beispielsweise folgende Felder sinnvoll werden:

  • Herstellergarantie vorhanden: Ja / Nein
  • Art der Garantie
  • Dauer in Jahren
  • gesamte Ware abgedeckt: Ja / Nein
  • Hersteller
  • Modellkennung
  • Garantiebedingungen
  • Aktualisierungsdatum

Wer solche Informationen nur als Freitext in PDFs oder E-Mails verwaltet, wird die automatisierte Darstellung im Shop deutlich schwieriger umsetzen können.

Wo müssen die Labels im Online-Shop angezeigt werden?

Hier wird es für Betreiber und Agenturen besonders interessant.

Denn eine Information kann rechtlich vorhanden sein und trotzdem schlecht umgesetzt sein, wenn Kunden sie kaum finden oder keinem Produkt zuordnen können.

Das Gewährleistungslabel muss hervorgehoben erscheinen

Die europäische Richtlinie verlangt, dass die Information über das gesetzliche Gewährleistungsrecht in hervorgehobener Weise bereitgestellt wird.

Eine einzelne, endgültig vorgeschriebene Position für Online-Shops gibt es bislang nicht.

Die IHK München nennt beispielsweise die Einbindung auf der Website oder in die AGB als denkbare Umsetzung. Zusätzlich müssen die gesetzlich erforderlichen Vertragsinformationen bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich auch auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt werden.

Für Händler bedeutet das:

Die konkrete Shop-Umsetzung sollte rechtlich geprüft werden und darf nicht darauf hinauslaufen, den Hinweis irgendwo möglichst unauffällig zu verstecken.

Das Garantielabel muss dem Produkt eindeutig zugeordnet werden

Beim GARAN-Label ist die Produktspezifik noch wichtiger.

Ein Verbraucher muss erkennen können:

Für genau dieses Produkt gilt diese Herstellergarantie.

Die Richtlinie nennt für Online-Shops ausdrücklich eine Anzeige neben dem Bild der Ware als Möglichkeit, um diese eindeutige Zuordnung herzustellen. Die IHK München empfiehlt außerdem eine Integration auf der Produktseite und im Bestellprozess.

Darf das Garantielabel eingeklappt werden?

Ja.

Bei über eine Online-Benutzeroberfläche geschlossenen Fernabsatzverträgen darf das Garantielabel in einem verschachtelten Format dargestellt werden.

Die vollständige Kennzeichnung muss dann bereits beim ersten:

  • Klick,
  • Mouseover,
  • Tippen
  • beziehungsweise Aufziehen auf einem Touchscreen

vollständig erscheinen.

Das kann gerade auf Smartphones helfen, die Produktdetailseite übersichtlich zu halten.

Darf das Label an das eigene Corporate Design angepasst werden?

Dieser Gedanke liegt für Marketingabteilungen natürlich nahe:

„Unser Shop ist schwarz und beige. Können wir das blaue EU-Label nicht einfach entsprechend umfärben?“

Beim Gewährleistungslabel lautet die Antwort klar:

Nein.

Die Durchführungsverordnung sagt ausdrücklich, dass die Elemente der harmonisierten Mitteilung nicht bearbeitet werden dürfen.

Auch beim GARAN-Label sind nur bestimmte Felder veränderbar – insbesondere Garantiedauer, Hersteller und Modellkennung. Der übrige Aufbau bleibt vorgegeben.

Das bedeutet aber nicht, dass das Label gestalterisch wie ein Fremdkörper wirken muss.

Das Umfeld kann weiterhin gestaltet werden

Das eigene Webdesign bestimmt weiterhin:

  • Abstände,
  • Informationshierarchie,
  • Produktkarten,
  • Seitenaufbau,
  • Weißraum,
  • responsive Darstellung,
  • Positionierung ergänzender Informationen.

Die Aufgabe besteht also darin, das unveränderte Pflichtlabel sinnvoll in das eigene Interface einzubinden.

Das ist letztlich genau das, was gutes UX-Design leisten sollte: Pflichtinformationen sichtbar machen, ohne die gesamte Produktseite unübersichtlich werden zu lassen.

Was bedeutet die Pflicht für WooCommerce, Shopify und Shopware?

Das verwendete Shop-System entscheidet nicht darüber, ob die gesetzlichen Pflichten gelten.

Es entscheidet aber sehr wohl darüber, wie komfortabel sie technisch umgesetzt werden können.

WooCommerce

Bei WooCommerce sollte beispielsweise geprüft werden, wie Garantiedaten strukturiert am Produkt gespeichert werden.

Denkbar sind:

  • Custom Fields,
  • zusätzliche Produktattribute,
  • individuelle Template-Bausteine,
  • automatisierte Regeln.

Bei zehn Produkten kann eine manuelle Lösung funktionieren.

Bei 10.000 Produkten ist sie kaum sinnvoll.

Shopify

Bei Shopify können insbesondere:

  • Metafelder,
  • Metaobjects,
  • Theme-Templates,
  • dynamische Produktinformationen

für eine strukturierte Umsetzung interessant werden.

Das Ziel sollte sein, dass ein betroffenes Produkt automatisch das richtige Label mit den passenden Garantiedaten erhält.

Shopware

Bei Shopware sind insbesondere:

  • Eigenschaften,
  • Custom Fields,
  • Herstellerinformationen,
  • Erlebniswelten beziehungsweise Templates,
  • regelbasierte Ausspielungen

relevant.

Individuelle Shops

Bei individuell entwickelten Systemen lohnt sich eine frühe technische Planung besonders.

Die Frage lautet nicht nur:

Wo speichern wir das Bild?

Sondern:

Wie weiß unser System zuverlässig, welches Label zu welchem Produkt gehört und welche Dauer und Modellkennung eingesetzt werden müssen?

Eine professionelle Website- und Shop-Analyse kann helfen, bestehende Strukturen, Templates und mobile Ansichten frühzeitig auf solche neuen Anforderungen vorzubereiten.


Was gilt für Marktplätze wie Amazon oder eBay?

Bei Marktplätzen wird die Umsetzung komplexer, weil Händler nicht jede Oberfläche selbst kontrollieren.

Je nach Plattform können Informationen von:

  • Herstellern,
  • Händlern,
  • oder dem Marktplatz selbst

bereitgestellt und dargestellt werden.

Händler sollten deshalb prüfen, welche neuen Datenfelder und Prozesse die jeweilige Plattform für die EU-Kennzeichnungen vorsieht.

Wichtig ist:

Nicht darauf vertrauen, dass die Plattform automatisch alle notwendigen Informationen kennt.

Insbesondere produktspezifische Herstellergarantie-Daten müssen irgendwoher zuverlässig in das System gelangen.

Da Marktplätze ihre technischen Prozesse laufend verändern können, sollten Händler die jeweiligen Händlerportale und offiziellen Plattforminformationen zum Stichtag aktuell prüfen.


Was gilt für gebrauchte Waren?

Auch gebrauchte Waren können gesetzlichen Gewährleistungsrechten unterliegen.

Bei Gebrauchtwaren bestehen allerdings Besonderheiten. Unter bestimmten Voraussetzungen kann bei Verbrauchsgüterkäufen beispielsweise eine kürzere Verjährungsfrist vereinbart werden.

Deshalb sollte das neue Gewährleistungslabel nicht so verstanden werden, als würde damit jeder einzelne Kaufvertrag unabhängig von seinen Besonderheiten pauschal identisch geregelt.

Die harmonisierte Mitteilung informiert über die wesentlichen allgemeinen Verbraucherrechte.

Für die konkreten Vertragsbedingungen bei Gebrauchtwaren sollte die individuelle rechtliche Gestaltung geprüft werden.


Software-Updates werden ebenfalls wichtiger

Die EmpCo-Reform beschränkt sich nicht auf Gewährleistungs- und Garantielabel.

Bei Waren mit digitalen Elementen sollen Verbraucher zukünftig auch besser erkennen können, wie lange Software-Updates bereitgestellt werden.

Die Informationspflicht kann beispielsweise relevant sein bei:

  • Smartphones,
  • Smartwatches,
  • Smart-TVs,
  • vernetzten Haushaltsgeräten,
  • Smart-Home-Produkten,
  • anderen Waren mit digitalen Elementen.

Wenn der Hersteller dem Händler diese Informationen zur Verfügung stellt, soll der Händler über den Mindestzeitraum informieren, in dem Software-Updates bereitgestellt werden.

Damit wächst die Produktdetailseite zunehmend von einer reinen Verkaufsseite zu einer zentralen Informationsfläche.

So könnte eine Produktseite ab September 2026 aufgebaut sein

Die konkrete rechtliche Umsetzung hängt vom Shop ab. Aus UX- und Designsicht lässt sich aber bereits gut zeigen, wie eine klare Informationshierarchie aussehen kann.

Produktbereich

Produktbild

Produktname

Preis

Verfügbarkeit

Bewertungen

GARAN-Label – falls für dieses Produkt erforderlich

Produktinformationen

  • Eigenschaften
  • technische Daten
  • Lieferumfang
  • Hersteller
  • Garantieinformationen
  • gegebenenfalls Zeitraum für Software-Updates

Gesetzliche Informationen

Der harmonisierte Gewährleistungshinweis wird an geeigneter Stelle hervorgehoben in den Shop beziehungsweise Bestellprozess integriert.

Weiterführende Informationen

Über die Kennzeichnungen beziehungsweise QR-Codes gelangen Verbraucher zu ergänzenden Informationen.

Das Ziel sollte nicht sein, möglichst viele Informationen auf engem Raum unterzubringen.

Besser ist eine klare Hierarchie:

Was beeinflusst unmittelbar die Kaufentscheidung? Was muss sichtbar sein? Was kann sinnvoll vertieft werden?

Häufige Fehler bei der Umsetzung

1. Garantie und Gewährleistung werden gleichgesetzt

Ein freiwilliges Garantieversprechen ersetzt nicht die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

2. Das GARAN-Label wird bei jeder Garantie verwendet

Es ist nur für die spezielle kostenlose Herstellergarantie zur Haltbarkeit der gesamten Ware mit einer Dauer von mehr als zwei Jahren vorgesehen.

3. Das EU-Label wird selbst nachgebaut

Eigene Farben, Logos oder vereinfachte Versionen können von der verbindlich vorgegebenen Gestaltung abweichen.

4. Garantien werden keinem Produkt eindeutig zugeordnet

Gerade auf Kategorieseiten, Vergleichsseiten und im Warenkorb muss klar sein, auf welches Produkt sich welche Garantie bezieht.

5. Desktop funktioniert – Mobile nicht

Was neben einem Produktbild auf einem 27-Zoll-Monitor gut aussieht, kann auf dem Smartphone sämtliche wichtigen Informationen nach unten verdrängen.

6. Garantiedaten liegen nur als Freitext vor

Dann müssen Mitarbeiter jedes Produkt manuell pflegen.

Eine strukturierte Datenbasis lässt sich wesentlich besser automatisieren.

7. Die Kennzeichnung wird als Marketing-Badge betrachtet

Das GARAN-Label kann zwar ein langlebiges Produkt sichtbar machen.

Es bleibt aber eine harmonisierte Verbraucherinformation und kein frei gestaltbares Werbesiegel.


Checkliste: Was Online-Händler jetzt vorbereiten sollten

1. Sortiment prüfen

Welche Waren werden an Verbraucher verkauft?

2. Gewährleistungshinweis einplanen

Wo kann die harmonisierte Mitteilung im Shop hervorgehoben und verständlich eingebunden werden?

3. Herstellergarantie-Daten erfassen

Welche Informationen werden bereits von Herstellern geliefert?

4. Relevante Haltbarkeitsgarantien identifizieren

Prüfen:

  • Hersteller?
  • länger als zwei Jahre?
  • kostenlos?
  • gesamte Ware?

5. Produktdaten strukturieren

Zum Beispiel mit Feldern für:

  • Garantiedauer,
  • Hersteller,
  • Modellkennung,
  • Garantietyp.

6. Templates vorbereiten

Produktseite, Warenkorb und mobile Darstellung gemeinsam betrachten.

7. Nur die offiziellen Labels einsetzen

Keine selbst gestalteten Ersatzgrafiken verwenden.

8. Verschachtelte Darstellung sinnvoll nutzen

Vor allem bei mobilen Oberflächen kann das GARAN-Label kompakt eingebunden werden, solange die vollständige Kennzeichnung bei der ersten Interaktion erscheint.

9. Bestell- und Informationsprozess prüfen

Nicht nur die Produktdetailseite betrachten, sondern den gesamten Weg bis zum Vertragsschluss.

10. Verantwortlichkeiten festlegen

Wer aktualisiert die Produktdaten, wenn ein Hersteller eine Garantie einführt, verlängert oder beendet?

Häufige Fragen zu Garantie- und Gewährleistungslabels

Ab wann werden die neuen Labels Pflicht?

Die neuen EU-Vorgaben sind ab dem 27. September 2026 anzuwenden.

Nein. Das GARAN-Label wird nur relevant, wenn der Hersteller eine kostenlose Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren für die gesamte Ware anbietet und die entsprechende Information dem Händler zur Verfügung stellt.

Die Gewährleistung ist gesetzlich geregelt und betrifft insbesondere Mängelrechte gegenüber dem Verkäufer. Eine Garantie ist eine zusätzliche freiwillige Zusage eines Garantiegebers und schränkt die gesetzlichen Rechte nicht ein.

Ja. Die harmonisierte Mitteilung informiert über das gesetzliche Gewährleistungsrecht und ist nicht vom Bestehen einer freiwilligen Herstellergarantie abhängig.

Nein. Die EmpCo-Richtlinie stellt ausdrücklich klar, dass Händler nicht aktiv beispielsweise Hersteller-Websites danach durchsuchen müssen. Entscheidend ist, ob der Hersteller die Information dem Händler zur Verfügung stellt.

Wenn sie kostenlos ist, die Haltbarkeit der gesamten Ware abdeckt und die weiteren Voraussetzungen erfüllt, kann die spezielle GARAN-Kennzeichnung erforderlich werden.

Dann bezieht sich die Garantie nicht auf die gesamte Ware. Die besondere GARAN-Label-Pflicht greift allein aufgrund dieser Teilgarantie grundsätzlich nicht.

Das harmonisierte Gewährleistungslabel darf nicht frei verändert werden. Auch das Garantielabel besitzt verbindliche Gestaltungselemente. Bei online geschlossenen Verträgen müssen beide Kennzeichnungen in Farbe dargestellt werden.

Ja. Bei Online-Benutzeroberflächen ist eine verschachtelte Darstellung zulässig. Die vollständige Kennzeichnung muss bereits bei der ersten entsprechenden Nutzerinteraktion sichtbar werden.

Die Vorgaben hängen grundsätzlich nicht davon ab, ob ein Shop zehn oder zehntausend Bestellungen im Jahr bearbeitet. Entscheidend ist insbesondere, ob Waren im B2C-Bereich verkauft werden.

Nicht das Shopsystem bestimmt die Pflicht. Technisch sollte jedoch sichergestellt werden, dass die erforderlichen Produkt- und Garantiedaten strukturiert gespeichert und die passenden Kennzeichnungen automatisch und responsiv ausgespielt werden können.

Fazit: Die neuen Labels sind vor allem eine Aufgabe für Produktdaten und Shop-Design

Auf den ersten Blick könnte man meinen, ab September müssten Online-Händler lediglich zwei neue Grafiken hochladen.

So einfach ist es nicht.

Vor allem das GARAN-Label ist produktspezifisch.

Der Shop muss wissen:

  • welche Produkte betroffen sind,
  • wie lange die Garantie läuft,
  • welcher Hersteller sie anbietet,
  • welche Modellkennung dazugehört,
  • und wo die Kennzeichnung ausgespielt werden muss.

Damit entsteht eine Kette:

Herstellerdaten → Produktdaten → Shop-System → Template → Nutzer

Ist bereits der erste Schritt schlecht organisiert, wird auch die Darstellung im Shop schwierig.

Online-Händler sollten die Umstellung deshalb nicht nur als rechtliche Pflicht betrachten, sondern als Anlass, ihre Produktdaten und Produktseiten grundsätzlich zu überprüfen.

Eine gute Produktseite muss schließlich beides schaffen:

rechtlich notwendige Informationen bereitstellen und trotzdem verständlich, übersichtlich und verkaufsstark bleiben.

Online-Shop und Produktseiten rechtzeitig vorbereiten

Neue Informationspflichten zeigen immer wieder, wie wichtig flexible und sauber aufgebaute Websites und Shops sind.

Wer jedes neue Pflichtfeld manuell in einzelne Produktseiten einbauen muss, schafft langfristig unnötigen Pflegeaufwand.

Bei einer guten technischen Struktur lassen sich Informationen dagegen zentral verwalten und dort ausspielen, wo sie benötigt werden.

Als Design- und Webagentur unterstützen wir Unternehmen dabei, bestehende Websites und digitale Oberflächen strukturiert weiterzuentwickeln – von der Website-Analyse über UX und Webdesign bis zur laufenden Website-Wartung und technischen Betreuung.

Hinweis: CSIGNITY ist eine Design- und Werbeagentur und bietet keine Rechtsberatung an. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information. Ob und wie die neuen Informationspflichten im konkreten Shop umgesetzt werden müssen, sollte bei Unsicherheit durch eine entsprechend qualifizierte Rechtsberatung geprüft werden.

Weiterführende Quellen

Wissen nach Themen

Alle Beiträge übersichtlich nach Themen geordnet. Für eine schnelle Orientierung und gezielte Informationen zu den Bereichen, die Sie interessieren.

KI & Sichtbarkeit

Website & Technik

Marketing & Werbung

Print & Werbetechnik

Projekte & Referenzen

Wir helfen Unternehmen das beste aus ihrem visuellen Auftritt zu machen!

Design-Tipps & Business-Trends per E-Mail erhalten?

Abonniere unseren Newsletter und erhalte kreative Tipps & Trends sowie gelegentliche Rabattaktionen, von denen du dich jederzeit abmelden kannst.
Mit dem Ausfüllen stimmst du unseren Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien zu. Diese Seite ist durch reCAPTCHA geschützt. Es gelten die Google Datenschutzbestimmungen und Nutzungsbedingungen.

Wir sind Social